Diese Webseite soll helfen, des Rechtsstaatsbegriffs semantische Spur zu verfolgen und von dessen Missbrauch, einerseits als verwaschene Chiffre für politische Wünsche und Forderungen und andererseits als Synonym für formellen staatlichen Minimalismus, zu entheben.

Geltendes und die geteilten Staatsgewalten bindendes Recht zeichnet allein noch keinen Rechtsstaat im materiellen Sinn aus. Der deutsche Begriff des „Rechtsstaates“ beinhaltet die Garantie der bürgerlichen Freiheiten und diesen Rechtsstaat zu gestalten oder von diesem, innerhalb der engsten persönlichen Lebensgestaltung in Ruhe gelassen zu werden.

Die Macht der Mehrheit, die Alexis de Tocqueville als Tyrannei bezeichnete, erfordert einen liberalen, die totalitäre Kollision hindernden Anker. Dieses Refugium individueller Freiheit gilt es, im Auftrag der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegenüber der demokratischen Macht auszubalancieren.

Ernst-Wolfgang Böckenförde erkannte stets die Notwendigkeit, staatlichen demokratisch legitimierten Gestaltungswillen und die individuelle Freiheit des Bürgers, abzuwägen und der „totalen Demokratie“, wie er sie nannte, die individuelle Freiheit entgegenzusetzen.

Dem Schutz der Minderheit und ihrer Rechte auf Freiheit vom Staat gibt der Rechtsstaat insoweit eine Garantie, als dass die Individualität der Bürger und deren Bandbreite auch über Generationen hinweg nicht verloren geht. In diesem Sinne wahrt der Rechtsstaat den gesellschaftsinherenten Pluralismus, um eine „offenen“ Gesellschaft zu bewahren, die, nicht wie heute missverstanden, die Auflösung der Staatlichkeit, sondern das offene Diskursergebnis einer politischen Meinungsbildung bedeutet.

Erst die Prinzipien des Rechtsstaates, die Gewaltenteilung, der Gesetzesvorbehalt, die Gesetzlichkeit allen staatlichen Handelns, erweitert durch die materiellen Inhalte der Freizügigkeit, der Garantie des Eigentums, der Privatautonomie, der Erwerbsfreiheit und der Anteilnahme am Staatsapparat machen aus einem demokratischen Staat einen Freiheitlichen.

Dennoch kennt auch die Freiheit ein Extemum, welches sich in der Macht, des durch sie selbst garantierten und vererbbaren Kapitals manifestiert. Der Vereinnahmung der Informations- und Meinungsmedien durch diese Macht, müssen Barrieren durch die Garantie pluralistischer Informationsquellen in den Weg gestellt werden. In der derzeitigen Medienlandschaft in Europa hat man seit Jahrzehnten versäumt einer Konzentrierung vorzubeugen und erntet derzeit die dadurch provozierte Spaltung der Gesellschaft.