Wesentliches Merkmal des materiellen Rechtsstaats ist die Privatautonomie und die Erwerbsfreiheit. Diese elementaren Rechte sind das Minimum an menschlicher Freiheit.
Die vorkonstitutionellen Rechte garantieren das Minimum an Eigenständigkeit und Selbstversorgung. Die naturrechtliche Grundannahme, dass ein Staat niemals die wirtschaftliche Existenz und die selbständige Versorgung untergraben oder vernichten darf, garantiert der materielle Rechtsstaat.
Wachsende Abhängigkeiten, Sozialtransfer und legitime Ansprüche zur Sicherung des Existenzminimums schaffen ein tendenziell paternalistisches Staat-Bürger-Verhältnis.
Die Privatautonomie, die Möglichkeit selbständig mit jedem geschäftlich oder privat gültige Verträge abzuschließen, ist Kern der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Es ist fraglich, ob die guten Sitten oder der verfassungsrechtliche Begriff des Sittengesetzes dabei Einschränkungen auferlegen dürfen. Die derzeitige Einschränkung aufgrund der wertegebundenen Grundrechtstheorie ist ein Novum der Rechtsgeschichte, welches hinterfragt werden sollte.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.